Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation

 IHR VERMITTLER UND VERTRAGSPARTNER ALS VERSICHERUNGSMAKLER

Hanse-Allrisk Versicherungsmakler GmbH

Dalwitzhofer Weg 22

18055 Rostock

STATUS GEMÄß GEWERBEORDUNG

Ihr Vertragspartner ist tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 10 der Gewerbeordnung eingetragen.

Register-Nr. D-34HK-8L9LA-00

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Genehmigung nach § 34d GewO:

Ihr Vertragspartner besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Genehmigung nach § 34d GewO.

Beteiligungen von oder an Versicherungsunternehmen:

Ihr Vertragspartner besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital Ihres Vertragspartners.

BERATUNG

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

BEVOLLMÄCHTIGTE DRITTE

Ihr Vertragspartner bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben unterbevollmächtigter Dritter. Bevollmächtigte Dritte Ihres Vertragspartners sind insbesondere die Hanse-Allrisk Versicherungsmakler GmbH und die Hanse-Allfinanz Service GmbH, beide Firmen haben ihren Sitz in 18055 Rostock, Dalwitzhofer Weg 22, der Maklerpool INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, die Patronus GmbH und die RKL GmbH (Sitz in 04178 Leipzig, Sportplatzweg 15) sowie der degenia Versicherungsdienst AG (Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach)

GEMEINSAME ANGABEN

Sofern Sie die o. g. Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: 01806 00 58 50 (20 Cent/Anruf) oder bei der DIHK, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 030/20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach § 11a GewO jederzeit veranlassen. Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stelle als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen:

Anschrift der Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22 10052 Berlin
Ombudsmann der privaten Bausparkassen
Postfach 303079 10730 Berlin
Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main

VERGÜTUNG IM BEREICH VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche ggf. vermittelt werden.

NACHHALTIGKEIT

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen/Regionen betreffen. So können sich beispielsweise im Bereich des Sozialen aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards/des Gesundheitsschutzes Risiken ergeben, oder Korruption als Risiko bei der Unternehmensführung.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung

Ihr Vertragspartner möchte ein für Sie geeignetes Anlage-/Versicherungsprodukt empfehlen. Er berücksichtigt dabei selbstverständlich Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen. Sie können dabei festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren beachtet werden. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Beratung in der Form einbezogen, dass von Anbietern und deren Finanzprodukten zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für Sie bedeuten. Eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir derzeit noch nicht an. Es erfolgt insofern auch keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter im Hinblick auf ihre Plausibilität. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.